BAG beschließt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - was nun?
Ist die Arbeitszeiterfassung verpflichtend? Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Mai 2019 ein Urteil zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung beschlossen hat, beruft sich nun auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf dieses Urteil. Damit beginnt ein Beben in der deutschen Wirtschaft. Was das nun konkret zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet, kann hier nachgelesen werden.

Ist dies ein Comeback der Stechuhren?
Im September hat das BAG entschieden, dass Arbeitgeber generell verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EuGH)vom Mai 2019 wird vom BAG als Referenz herangezogen.Das so genannte "Stechuhr-Urteil" liegt nun schon drei Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatte der europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Nach dem EuGH-Urteil wurden in Deutschland vorerst keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Nun geht das Bundesarbeitsgericht dieser Entscheidung in Deutschland nach.
Welche Regelung ändern sich?

Nach deutschem Recht sind die Arbeitgeber nicht verpflichtet, die genaue Zahl der von ihren Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen. Bestimmte Branchen und Berufe sind jedoch ausgenommen. Geringfügig Beschäftigte müssen ihre geleistete Arbeitszeit aufzeichnen. Um Schwarzarbeit auszuschließen und die geleisteten Überstunden zu vermerken, werden in Branchen wie der Gastronomie und der Baubranche Arbeitszeiten erfasst. Außerdem müssen die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiten, dokumentiert werden.
Was ändert sich für Arbeitnehmer?
In der Gastronomie, im öffentlichen Dienst oder in der Industrie gehört die Arbeitszeiterfassung bereits zum Arbeitsalltag dazu. Dennoch kann die Einführung einer neuen Stechuhr für viele Arbeitnehmer zu einer Umgewöhnung führen. Viele Arbeitnehmer arbeiten in einem Vertrauensarbeitszeitmodell, wonach sich die Beschäftigten ihre Arbeitszeit eigenständig koordinieren. Dies könnte sich nun ändern.
Die Resonanz dieses Urteils ist je nach Branchenzweig und Unternehmen unterschiedlich. Besonders im Fokus steht dabei der Schutz der Arbeitnehmer, da laut Statistischem Bundesamt etwa 4,5 Millionen Menschen mehr arbeiteten als es in ihren Verträgen festgeschrieben ist. Wiederum etwa 20% dieser Arbeitnehmer leistete diese Überstunden unvergütet. Der Einblick der Arbeitgeber in die geleistete Arbeitszeit wird ebenso kritisiert. Der Schutz der Überlastung gehe einher mit einer höheren Kontrolle der Arbeitnehmer.
Gibt es ein Modell, nachdem die Arbeitszeit erfasst werden soll?

Bis dato gibt es kein Modell, wie die zukünftige Arbeitszeitdokumentation vonstatten gehen soll- es fehlt eine einheitliche Regelung. Demnach kann die tägliche Arbeitszeit sowohl handschriftlich als auch elektronisch hinterlegt werden. Zwar ist ein Teilziel des Europäischen Gerichtshofes eine transparentes und sicheres System, dennoch bieten Excel-Dokumente oder Handzettel größere Sicherheitslücken gegenüber Apps zur Zeiterfassung. Ob die Arbeitgeber nun die Erfassung der täglichen Arbeitszeit übernehmen, war ebenso kein Teil der neuen gesetzlichen Regelung. Besonders Arbeitgeber kritisieren die neuen gesetzlichen Vorschriften, da diese einen neuen bürokratischen Mehraufwand mit sich bringen würden und die deutsche Wirtschaft diese nicht brauche.
Die Frage, ob das "Stechuhr-Urteil" das Ende von Home-Office bedeutet, ist mit einem klaren "Nein" zu beantworten. Durch digitale Tools sei es den Arbeitnehmern möglich sich auch von zuhause in die Arbeitszeit einzustempeln. Gerade Entwickler arbeiten nicht selten in remote (engl. Fernbedienung = nicht vor Ort, aber dennoch verbunden) und profitieren durch eine elektronische Zeiterfassung. Eine Präsenz vor Ort ist also keine Pflicht, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und dem Bundesarbeitsgericht nachzukommen. Unternehmen, die bereits jetzt über digitale Tools und dort besonders eine Zeiterfassung verfügen, sind auch für die Zukunft gut aufgestellt.
Da nun das BAG den Druck auf die Politik erhöht hat, sind die Gesetzgeber in der Pflicht die Unsicherheiten des Rechtsurteils zu klären und die Gestaltung der Arbeitszeiterfassung näher zu erörtern. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen konkretisiert wurden, muss eine zeitnahe Umsetzung erfolgen, um Bußgelder zu vermeiden. Die Regierungskoalition strebt eine Anpassung des Urteils auf europäischer Ebene an, da das Modell der Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich sein soll. Damit wird also eine Hintertür geschaffen, obwohl die Arbeitszeiterfassung verpflichtend nach europäischem Recht gelten sollte. Die Ausübung der gesetzlichen Vorschriften obliegt jedem Mitgliedsstaat selbst, somit können Änderungen stets möglich sein. Ob diese Möglichkeiten in den unterschiedlichen Staaten zu ähnlichen oder komplett unterschiedlichen System führen, wird sich erst in den kommenden Jahren auskristallisieren. Eine einheitliche Regelung wird aber erfahrungsgemäß nicht der Fall sein. Es besteht dennoch eine offene Bitte an die Gesetzgeber einen Blick in die Nachbarstaaten zu werfen, um potentielle Fehler zu vermeiden und ein arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlichen Gesetzesentwurf zu präsentieren. Die Baubranche als solche ist durch die bereits geltende Regelung zur Arbeitszeit in einer guten Ausgangslage.
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